
Die Europäische Union hat die bisherige Lebens- und Futtermittelgesetzgebung weiter verschärft: Anfang Juli 2003 wurde ein Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission über genetisch veränderte Organismen (GVO) verabschiedet. Darin wird die Kennzeichnung von Lebens- und Futtermittelprodukten aus GVOs festgeschrieben. Auch hier ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie deren Inhaltstoffe Grundvoraussetzung und wird nur mit entsprechender Softwareunterstützung möglich sein.
Die neue Verordnung zu genetisch veränderten Organismen, die bereits im Mai 2004 in Kraft trat, verlangt von Unternehmen, die genetisch veränderte Produkte benutzen oder weiterleiten, die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Das bedeutet, Angaben über das Vorhandensein von GVOs müssen über die gesamte Handelskette weitergegeben und für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Industrie muss daher Systeme einrichten, mit denen sich nachvollziehen lässt, wer wem genetisch veränderte Produkte zur Verfügung gestellt hat.
Das Dokumentieren der Rohstoffe spielt auch bei der europäischen Kennzeichnungsrichtlinie in Bezug auf Stoffe, die Allergien auslösen können, eine große Rolle. Die so genannten Allergene, wie zum Beispiel Erdnusserzeugnisse, Soja- oder Sesamprodukte, werden in einer Art Top-Ten-Liste definiert und müssen künftig gekennzeichnet werden.
Das heißt: Die eingesetzte Software muss in der Lage sein, dem fertigen Produkt zusätzliche Angaben zu den verwendeten Rohstoffen mitzuliefern. Mit Hilfe von Foodsprint können solche Informationen von Anfang an festgehalten und stets mitgeführt werden.
Zu den einzelnen Materialien werden die entsprechenden Merkmale in das SAP-System eingepflegt. Diese zusätzlichen Angaben sind automatisch bei den jeweiligen Chargen hinterlegt und können jederzeit angezeigt oder ausgedruckt werden – auch auf Etiketten.
Fazit: Damit bietet die integrierte Chargenrückverfolgung in Foodsprint alles, was von den Herstellern verlangt wird: Die lückenlose Dokumentation und Rückverfolgung sämtlicher Rohstoffe und Primärverpackungen – inklusive deren Herstellerangaben und Merkmalen – bis zu einer bestimmten Charge eines Fertigproduktes und den damit belieferten Kunden. 
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